Für private Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von über 10 kWp bestand zuvor die Möglichkeit, einen Antrag auf "Liebhaberei" zu stellen. Das Finanzamt prüfte und genehmigte in der Regel diesen Antrag, was zu einer Anerkennung für die gesamte Laufzeit der Solaranlage führte.
Durch Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in den letzten Jahren wurde die Grenze von 10 kWp auf 30 kWp erhöht. Da die meisten PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern in Deutschland unter 30 kWp liegen, ergeben sich für die meisten Betreiber:innen folgende Erleichterungen:
- Wegfall der EEG-Umlage
- Wegfall der Einkommensteuer auf Einkünfte aus der PV-Anlage
- Wegfall der Anlage EÜR in der Einkommensteuer
Wegfall der EEG-Umlage
Mit der EEG-Novelle 2021 hat die Regierung beschlossen, die 10 kWp Grenze für private PV-Anlagen aufzulösen und stattdessen die EEG-Umlage für den Eigenverbrauch von PV-Anlagen erst ab 30 kWp anzusetzen. Dies reflektiert den Trend zu größeren Solaranlagen in privaten Haushalten.
Vor 2021 galt, dass für PV-Anlagen über 10 kWp eine verminderte EEG-Umlage von 40 % für jede eigenverbrauchte kWh an den Netzbetreiber zu entrichten war. Im Jahr 2020 betrug dieser Betrag 2,7 Cent pro kWh eigenverbrauchten PV-Stroms (40 % der EEG-Umlage von 6,756 Cent pro kWh).
Wegfall der Einkommensteuer auf Einkünfte aus der PV-Anlage
Mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurden bedeutende Änderungen für Betreiber:innen von kleinen oder mittleren Photovoltaikanlagen eingeführt. Ab 2022 sind Einnahmen aus Anlagen mit einer Maximalleistung von bis zu 30 kWp rückwirkend steuerfrei.
Gemäß den Regelungen des EEG 2023 sind Betreiber von privaten Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 30 kWp auf dem privaten Einfamilienhaus von der Einkommensteuer befreit. Diese Befreiung erfolgt ohne die Notwendigkeit eines gesonderten Antrags auf "steuerliche Liebhaberei".
Einnahmen aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind somit seit dem 1. Januar 2023 und rückwirkend zum 1. Januar 2022 steuerfrei, sowohl für den Eigenverbrauch als auch für die Einspeisung ins öffentliche Stromnetz.
Wegfall der Anlage EÜR in der Einkommensteuer
Kleine Photovoltaik-Anlagen bis 30 kWp sind von der Pflicht zur Angabe der Einkünfte in der Einkommensteuererklärung befreit. Diese Regelung gilt sowohl für neu installierte als auch für bestehende Solaranlagen.